Corona Verordnung ab 10. Juni 2021

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

 

die Covid-19 Verordnung die ab Mittwoch 19. Mai 2021 gilt, hat umfassende Änderungen die den Golfsport betreffen:

  • Ab sofort müssen alle Personen, die auf der gesamten Anlage sind (inkl. Club- und Süddriving Range, Übungsanlagen, Pitch & Putt, Südkurs, Championship Course) und diese benutzen registriert werden und kontrolliert werden, dass von Ihnen ein geringes epidemiologisches Risiko ausgeht.

Hier wird von den drei G gesprochen: „geimpft, getestet, genesen“.

Für Personen, die mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gelten die folgenden Regelungen:

  • Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich für maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Impfung.
  • Der 2. Stich verlängert den Gültigkeitszeitraum um weitere 6 Monate (somit insgesamt 9 Monate ab dem 1. Stich).
  • Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Johnson & Johnson), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 9 Monate ab dem Tag der Impfung.
  • Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 9 Monate lang ab dem Zeitpunkt der Impfung.

Für genesene Personen gilt weiterhin:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für sechs Monate von der Testpflicht befreit. Als Nachweise gelten etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt.

Ein umfassendes Angebot an Testoptionen schafft künftig zahlreiche niederschwellige Möglichkeiten für Testnachweise.

Für die Tests werden je nach Zuverlässigkeit unterschiedliche Geltungsdauern festgelegt:

  • PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probenahme.
  • Antigentests von einer befugten Stelle gelten 48 Stunden ab Probenahme.
  • Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, gelten 24 Stunden lang.
  • Point-of-Sale-Tests für das einmalige Betreten sind um Euro 8 zu kaufen.

Nach erfolgreicher Überprüfung wird eine Bestätigung mit Gültigkeitsdauer (wie oben) ausgestellt, die die Benutzung der Anlage und den Eintritt ins Restaurant erlaubt.

 

 

  • Turniere sind wieder erlaubt
  • Es muss jeder einzelne Spieler-in bei der Startzeitenbuchung angegeben werden. Blockbuchungen sind derzeit nicht gültig.
  • Die Garderoben sind für max. 5 Personen geöffnet.
  • Das Restaurant ist geöffnet (mit Registrierungspflicht)
  • Zutritt zum Restaurant nur über die golfseitige Terrasse. Alle anderen Zugänge sind gesperrt.
  • Zutritt nur nach Registrierung im Clubsekretariat und Kontrolle dieser durch den Kellner
  • die Öffnungszeit des Golfplatzes ist von 08:00 bis 18:00 Uhr – außerhalb dieser Zeit dürfen nur Personen auf der Anlage sein, die bereits eine gültige 3G Bestätigung haben.